ᐅ eingetragene Vereine: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de (2025)

Inhaltsverzeichnis

  • Relevante Gesetze und Vorschriften
  • Zuständigkeit und Anforderungen an die Registrierung
  • Vorteile und Rechtsfolgen der Eintragung
  • Mitgliedschaft und Organe des eingetragenen Vereins
  • Vereinsfinanzierung und gemeinnützige Status
  • Beendigung der Mitgliedschaft und Auflösung des Vereins
  • Beispiel
  • FAQ
  • Was ist ein eingetragener Verein (e.V.)?
  • Wie wird ein eingetragener Verein gegründet?
  • Welche Regeln gelten für die Satzung eines eingetragenen Vereins?
  • Welche Rechte und Pflichten haben Mitglieder eines eingetragenen Vereins?
  • Wie wird ein Mitglied aus einem eingetragenen Verein ausgeschlossen?
  • Wie haftet ein eingetragener Verein bzw. seine Mitglieder?
  • Wie wird ein eingetragener Verein aufgelöst?
Ein eingetragener Verein (e.V.) ist eine auf Freiwilligkeit beruhende Vereinigung mindestens zweier Personen zur Beförderung eines gemeinsamen, nicht gewerblichen Zwecks, wobei die Vereinigung auf Dauer angelegt ist und ihre Mitglieder grundsätzlich wechseln können. Die Eintragung in das Vereinsregister verleiht ihm Rechtsfähigkeit.

Relevante Gesetze und Vorschriften

Die rechtlichen Grundlagen eines eingetragenen Vereins sind insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Hier sind die relevanten Paragraphen:

  • §§ 21-79 BGB: Vereinsrecht
  • § 57 BGB: Rechtsfähigkeit
  • § 60 BGB: Satzung, Gründung, Mitgliedschaft

Zuständigkeit und Anforderungen an die Registrierung

Die Zuständigkeit für die Registrierung eines eingetragenen Vereins liegt bei den jeweiligen Amtsgerichten. Dabei muss der Verein eine Satzung aufstellen, die den Anforderungen des § 57 BGB genügt und mindestens sieben Mitglieder haben.

Vorteile und Rechtsfolgen der Eintragung

Die Eintragung in das Vereinsregister hat eine Reihe von Vorteilen:

  • Rechtsfähigkeit: Der eingetragene Verein wird nach § 21 BGB rechtsfähig und kann somit selbst Träger von Rechten und Pflichten sein, z. B. Verträge abschließen und vor Gericht klagen oder verklagt werden.
  • Haftungsbeschränkung: Die Mitglieder haften gemäß § 31 BGB nur beschränkt, nämlich in der Regel nur mit der Vereinbarung ihrer Mitgliedsbeiträge und nicht mehr persönlich.
  • Abgrenzung zu nicht eingetragenen Vereinen (n.e.V.): Ein nicht eingetragener Verein gilt als nicht rechtsfähig und ist daher in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt.

Mitgliedschaft und Organe des eingetragenen Vereins

Die Mitgliedschaft in einem eingetragenen Verein ist in der Regel freiwillig. Entstehung, Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft werden in der Satzung geregelt. Gemäß § 60 BGB gibt es drei Mindestanforderungen für die Satzung:

  1. Name und Sitz des Vereins
  2. Zweck des Vereins
  3. Bestimmungen über die Mitgliedschaft

Ein eingetragener Verein hat obligatorisch mindestens zwei Organe – den Vorstand und die Mitgliederversammlung. Beim Vorstand handelt es sich um das rechtliche Vertretungsorgan, das die Geschäftsführung des Vereins übernimmt. Die Mitgliederversammlung ist das beschlussfassende Organ der Vereinigung und entscheidet über wichtige Angelegenheiten, wie die Veränderung der Satzung oder die Auflösung des Vereins.

Vereinsfinanzierung und gemeinnützige Status

Ein eingetragener Verein kann seine Finanzierung aus verschiedensten Quellen beziehen, wie z. B. Mitgliedsbeiträgen, Spenden oder öffentlichen Zuschüssen. Ein eingetragener Verein kann unter bestimmten Voraussetzungen als gemeinnützig anerkannt werden. Die Voraussetzungen dafür sind im Gesetz zur Besteuerung der Körperschaften (KStG) § 52 Abs. 2 geregelt. Ein gemeinnütziger eingetragener Verein genießt steuerliche Vorteile, wie z. B. Steuervergünstigungen, und kann Spendenbescheinigungen ausstellen.

Beendigung der Mitgliedschaft und Auflösung des Vereins

Die Beendigung der Mitgliedschaft kann durch freiwilligen Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds eintreten. Eine Auflösung des eingetragenen Vereins ist auf Grundlage des § 41 BGB möglich, wenn es einem einstimmigen Beschluss der Mitgliederversammlung entspricht oder wenn die Vereinigung ihren Zweck nicht mehr erreichen kann bzw. dieser Zweck weggefallen ist.

Beispiel

Ein Beispiel für einen eingetragenen Verein ist der Förderverein einer Schule. Der Verein hat eine Satzung, in der die Mitgliedschaft, die Tätigkeit des Vorstands und die Organisation von Mitgliederversammlungen geregelt sind. Der eingetragene Verein kann für seine Projekte Spenden entgegennehmen, Mitgliedsbeiträge erheben und im Namen der Schule Verträge abschließen.

FAQ

Was ist ein eingetragener Verein (e.V.)?

Ein eingetragener Verein (e.V.) ist eine juristische Person des deutschen Privatrechts, die sich durch einen gemeinsamen Zweck oder ein gemeinsames Ziel zu einer Körperschaft zusammengeschlossen hat. Dabei findet die dauerhafte Zusammenarbeit von mindestens sieben Mitgliedern zur Verwirklichung des Vereinszwecks statt. Der eingetragene Verein gewinnt seine Rechtsfähigkeit durch die Eintragung in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht.

Wie wird ein eingetragener Verein gegründet?

Zur Gründung eines eingetragenen Vereins müssen mindestens sieben Gründungsmitglieder eine Satzung erstellen, in der die grundlegenden Regelungen des Vereins festgelegt werden. Die Satzung muss beispielsweise Angaben über den Vereinszweck, den Vereinssitz, den Vorstand und die Mitgliedschaft enthalten. Anschließend wählen die Gründungsmitglieder den Vorstand, der aus mindestens einem Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorsitzenden besteht. Nach der Gründungsversammlung muss der Vorstand beim zuständigen Amtsgericht die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister beantragen.

Welche Regeln gelten für die Satzung eines eingetragenen Vereins?

Die Satzung eines eingetragenen Vereins muss bestimmte Mindestangaben enthalten, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 57 festgelegt sind. Dazu zählen der Vereinsname, der Sitz des Vereins, der Zweck des Vereins, die Regelungen zur Mitgliedschaft und die Bestimmungen über die Bildung des Vorstands. Der Vereinszweck darf keine eigenwirtschaftlichen Zwecke verfolgen und muss gemäß BGB § 58 bei Auflösung des Vereins einer gemeinnützigen Zweckbestimmung zugeführt werden. Über die Mindestangaben hinaus können in der Satzung weitere Regelungen festgelegt werden, wie zum Beispiel die Höhe von Mitgliedsbeiträgen oder die Rechte und Pflichten der Mitglieder.

Welche Rechte und Pflichten haben Mitglieder eines eingetragenen Vereins?

Die Rechte und Pflichten der Mitglieder eines eingetragenen Vereins ergeben sich aus der Satzung des Vereins und den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Mitglieder haben unter anderem das Recht, an Generalversammlungen teilzunehmen und dort ihr Stimmrecht auszuüben, bei der Wahl des Vorstands mitzuwirken sowie Anträge zu stellen und über Satzungsänderungen abzustimmen. Zu den Pflichten der Mitglieder zählen unter anderem die Einhaltung der Satzungsregeln, die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen sowie die Beachtung von Vereinsbeschlüssen.

Wie wird ein Mitglied aus einem eingetragenen Verein ausgeschlossen?

Der Ausschluss eines Mitglieds aus einem eingetragenen Verein kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, die in der Satzung des Vereins geregelt sein sollten. Ein Ausschluss kann beispielsweise bei erheblichen Verstößen gegen die Vereinsregeln oder bei ausbleibenden Mitgliedsbeiträgen erfolgen. In der Regel muss der Ausschluss durch ein Vereinsorgan, zum Beispiel durch den Vorstand oder die Generalversammlung, beschlossen werden. Dabei sind die Grundrechte der Mitglieder, insbesondere das Recht auf rechtliches Gehör, zu wahren. Der ausgeschlossene Mitglieder hat unter Umständen die Möglichkeit, gegen den Ausschluss gerichtlich vorzugehen.

Wie haftet ein eingetragener Verein bzw. seine Mitglieder?

Ein eingetragener Verein haftet als juristische Person mit seinem Vereinsvermögen für Verbindlichkeiten und Schadensersatzansprüche. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist auf ihre Mitgliedschafts- und Beitragspflichten beschränkt. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder untereinander kommt nicht in Betracht. Der Vorstand kann jedoch persönlich für Handlungen haften, die er im Rahmen seiner Amtsführung gegenüber dem Verein oder Dritten vorgenommen hat, sofern ihm dabei eine Verletzung der Sorgfaltspflicht oder eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann.

Wie wird ein eingetragener Verein aufgelöst?

Die Auflösung eines eingetragenen Vereins erfolgt entweder durch einen Beschluss der Generalversammlung mit einer in der Satzung festgelegten Mehrheit, durch Gerichtsbeschluss infolge einer Klage eines Mitglieds oder Dritten oder durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vereins. Bei einer freiwilligen Auflösung müssen die Mitglieder einen Liquidator zur Abwicklung der Vereinsgeschäfte bestellen, der die Vermögenswerte des Vereins verwaltet und offene Forderungen begleicht. Nach Abschluss der Liquidation erfolgt die Löschung des Vereins aus dem Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht.


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